header_ausgleichsabgabe_left
header_ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe

Aufträge vergeben und sparen

Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an schwerbehinderten Menschen (5 Prozent) beschäftigen, müssen in Deutschland eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt entrichten.

Angenommen, Ihr Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeitende, dann müssten 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich eine Ausgleichsabgabe von 9.360 € pro Jahr (12 x 260 € pro Arbeitsplatz).

Gelebte Integration

Der MedienService ist ein Arbeitsbereich von proWerk Bethel, den anerkannten Werkstätten, in denen Menschen mit Einschränkungen Arbeit finden. Daher haben viele unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nur eine Ausbildung aus dem Druckspektrum, sondern auch eine Zusatzqualifikation als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung. Menschen mit Behinderung sind in allen Abteilungen des MedienService beschäftigt. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben bei Einhaltung höchster Qualitätsanforderungen zu unterstützen, entwickeln die Fachkräfte in den Abteilungen immer wieder aufs Neue passgenaue Ideen. So erleichtern z.B. höhenverstellbare Schreibtische und Stehhilfen die tägliche Arbeit.

Mit Ihrem Auftrag leisten Sie einen Beitrag zu einem vielfältigen Beschäftigungsangebot für viele Menschen mit Einschränkungen.

Sie als Unternehmenskunde haben den Vorteil, dass ein Teil der Kosten Ihres Auftrags auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet werden kann. Konkret sind hiermit die Kosten für die Arbeitsleistung gemeint, vorausgesetzt diese Leistung wird von Menschen mit Behinderung erbracht, bzw. einer Fachkraft, die über eine Zusatzqualifikation für Arbeits- und Berufsförderung verfügt. Davon können dann 50% bei der Ausgleichsabgabe berücksichtigt werden können. Aufwands- und Materialkosten werden nicht angerechnet.

Beispiel für die Anrechnung der Arbeitsleistung

Kunde: Firma Mustermann 

Artikel: Abi Broschüre Druckbogen werden angeliefert

Auflage: 123 Exemplare

Verarbeitung: Klebebindung

Bitte beachten Sie, dass unsere Werkstätten nach § 225 SGB IX anerkannt sind. Somit können Sie 50% des Betrages für die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung nach § 223 SGB IX an der ggf. von Ihnen zu entrichtenden Ausgleichsabgabe in Abzug bringen.

Material- und andere Kosten: Buchbinder-Leim, Energie, etc.35,00 €
Fertigungskosten insgesamt: Maschine einrichten und Klebebindungen fertigen85,00 €
darin enthalten Fertigungskosten Beschäftigte67,50 €
darin enthalten Fertigungskosten Fachkraft17,50 €
  
Rechnungsbetrag Gesamt:120,00 €
Im Rechnungsbetrag enthaltene Arbeitsleistungen von Menschen mit Behinderung67,50 €
  
Vorteil für Ihr Unternehmen33,75 €
  
ausgleichsabgabe_kontakt
Portrait Carsten Becker

Ihr Ansprechpartner

Carsten Becker 

Telefon +49 521 144-3936
Telefax +49 521 144-4891

druckerei.prowerk(at)bethel.de
www.medienservice-bethel.de

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag
von 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 13.30 Uhr

Angebot anfordern